Künftig sollen für alle Lauf-Veranstaltungen, gleichgültig ob diese bislang als Volkslauf oder als Straßenlauf geführt wurden, bundeseinheitliche Gebühren erhoben werden. Und zwar 1 Euro für jeden Finisher ab U 20 und älter. Bezahlen sollen künftig alle „Läufe“ (so die einheitliche Sprachregelung ab 2015) und sonstige Veranstaltungen mit leichtathletischem Charakter.
Betroffen von dieser Neuregelung sind rund 3 500 Veranstaltungen in Deutschland mit extrem auseinander klaffenden Finisherzahlen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese von ehrenamtlich
geführten Vereinen oder von Profit orientierten Agenturen organisiert werden. So finishen beim Berlin-Marathon 35.000 Läufer, bei einem kleinen lokalen Lauf gar nur 50 Läufer.
Wie der DLV in seinem Schreiben an die Volkslaufwarte und Geschäftsstellen der Landesverbände ausführt, sei durch ein Urteil des OLG Düsseldorf auch ein Zugriff auf so genannte „wilde“ Veranstaltungen möglich, die bislang am Deutschen Leichtathletik-Verband vorbei organisiert wurden und in Folge dessen auch keine Gebühren abführen mussten. Gemeint sind dabei die zahlreichen Firmenläufe, aber auch die Spaßläufe im Schlamm mit und ohne Hindernisse.
„Wenn schon eine Abgabe von einem Euro nicht verhindert werden kann, dann möchten wir gerne wissen, wofür die vereinnahmten Gelder nachprüfbar eingesetzt werden. Es kann nämlich nicht
sein, dass diese dazu verwendet werden, um ggf. Haushaltslöcher zu stopfen!“ so Horst Milde (langjähriger Renn-Direktor des Berlin-Marathon und Chef der Interessengemeinschaft der
deutschen Läufe German Road Races e.V (GRR)
Was bedeudet das? Der Veranstalter wird seine Startgebühren um mindestens einen Euro erhöhen und sogar der PSV müsste für den wild organisierten Silvester-Freundschaftslauf pro Finisher einen Euro abführen, obwohl er nicht einmal Startgebühren erhebt. Nee is klar?! Da kommen wir eben einfach nicht erfolgreich im Ziel an. ;-)
In diesem Sinne, Sport frei ! - und weils gerade dazu passt, anbei de Marathon-Analyse
2014